Aufgrund einer notwendigen, zusätzlichen expliziten Zustimmung unserer zukünftigen Nachbarns von Seiten des Bauamtes, haben wir noch einmal einen Brief an unsere zukünftigen Nachbarn geschrieben.
Abweichende Grenzbebauung
Liebe Nachbarn,
eure Nachricht stimmt uns sehr nachdenklich.
Als wir uns vor über einem Jahr bei euch vorstellten, haben wir unser Bauvorhaben mit euch ausgiebig besprochen. Ihr habt uns mitgeteilt, dass es euch wichtig wäre, dass wir euch nicht das Küchen- und Wohnzimmerfenster zubauen. Aus Rücksicht und Höflichkeit euch gegenüber, haben wir unser Bauvorhaben daher um ein Jahr zurückgestellt, da wir uns in dieser Zeit um die Verlegung der Einfahrt gekümmert haben, um eurem Wunsch zu entsprechen. Bei diesem Gespräch haben wir alle Alternativen angesprochen – auch die mögliche Grenzbebauung. Wir haben euch gegenüber also von Anfang an mit offenen Karten gespielt und alle Möglichkeiten die wir haben mit euch besprochen.
Nochmals, wir haben das aus Höflichkeit, Rücksicht und Toleranz euch gegenüber getan, da wir der Meinung sind bei zukünftiger Nachbarschaft wäre dies eine Selbstverständlichkeit.
Von euch wurde zu keinem Zeitpunkt ein konkretes Nein geäußert, lediglich Bedenken. Jedoch lassen sich Bedenken bekanntlich auch ausräumen. Wir waren der Annahme, dies hätten wir auch getan, indem wir euch eben nicht das Küchen- und Wohnzimmerfenster zubauen. Jetzt, nach Fertigstellung aller Pläne und mit euren Unterschriften auf diesen Plänen mit einem konkreten Nein zu kommen, hat weder etwas mit Höflichkeit noch Rücksicht noch mit Toleranz uns gegenüber zu tun.
Die einzig sinnvollste Alternative ist, wir lassen die Einfahrt an der Stelle wo diese jetzt ist. Das hätte zur Folge dass wir die Garage, so wie von Frau Mohaupt vom Landesstraßenwesen vorgeschlagen, vor euer Wohn- und Küchenfenster bauen werden. Das würde uns die Kosten der Einfahrtsverlegung sparen – die wir ebenfalls auf uns genommen hätten, weil uns Rücksichtnahme auf euch wichtig war.
Wäre es nicht an der Zeit das Ihr auch mal Rücksicht auf uns nehmt?
Möchtet Ihr freie Sicht aus dem Wohnzimmer und Küchenfenster haben und dafür lieber eine Grenzbebauung weiter hinten im Garten oder umgekehrt? Was wäre aus eurer Sicht das kleinere Übel für euch? Welcher Kompromiss wäre für euch akzeptabel?
Im Anhang haben wir euch ein Vordruck angehangen. Diesen benötigen wir bis Dienstag, den 27.03.2018 von beiden Grundstückseigentümern unterschrieben zurück. Sollten wir diesen bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekommen, werden wir uns für die einzig sinnvollste Alternative entscheiden die uns eine PV Anlage auf dem Garagendach noch ermöglicht.
Noch länger können, wollen und werden wir nicht mehr warten. Wir haben aus unserer Sicht genug Rücksicht und Toleranz geübt.
Viele Grüße
Eure Nachbarn
Wie ist das denn ausgegangen… ?!
Unsere Nachbarn wollten urplötzlich dann doch keine Grenzbebauung mehr. Wir lassen uns aber nicht aufhalten und bauen das trotzdem! Wir haben die Garage bzw. das Dach in den Plänen um 12 cm gekürzt. Der Korpus ist laut Hersteller ohnehin nur 8,90 m, daher ist es überhaupt gar kein Problem, diese 12 cm einzusparen und damit wieder in der Norm zu liegen, wo wir keine Zustimmung der Nachbarn mehr brauchen. Ich habe mir aber sagen lassen, das diese Norm wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.